1. Am 10. Oktober 2023 reichte die Beschwerdegegnerin bei der Gemeinde Seeberg ein Baugesuch ein für den Abbruch des Geschäftshauses Nr. A.________ und den Neubau eines Einfamilienhauses auf Parzelle Seeberg Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Mischzone M2. Gegen das Vorhaben erhoben die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Bauentscheid vom 11. September 2024 erteilt die Gemeinde die Baubewilligung inklusive der beantragten Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des Gebäudeabstands.