«Die Grundeigentümerin wird verpflichtet, zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands auf Parzelle Jegenstorf Grundbuchblatt Nr. H.________ bis am 30. September 2025 den Erdwalm entlang der Bahnlinie, den Vorplatz, die Treppe, das Sonnensegel, die Blocksteine, das Spielhaus, der Sandkasten und die Rutschbahn, soweit sie in die Landwirtschaftszone ragen oder gänzlich darauf stehen, zu entfernen und das Gelände entsprechend der angrenzenden Umgebung (Geländeverlauf, Bodenaufbau und Bodenqualität) zu rekultivieren.»