wurde,40 wird die Wiederherstellungsanordnung neu formuliert. Zudem wird die Formulierung insoweit anpasst, als der Rückbau für die erwähnten Bauten und Anlagen gilt, soweit sie in die Landwirtschaftszone ragen oder gänzlich darauf stehen. g) Die gesetzte Wiederherstellungsfrist (31. Dezember 2024) ist inzwischen abgelaufen. Es ist daher eine neue Frist anzusetzen. Angemessen erscheint eine Frist von rund vier Monaten bis 30. September 2025. 10. Kosten