b) Die Parzelle Jegenstorf Grundbuchblatt Nr. H.________ liegt in der Landwirtschaftszone. Diese ist als Nichtbaugebiet grundsätzlich frei von Bauten und Anlagen zu halten (Art. 16 Abs. 1 RPG). Gemäss Art. 16a RPG sind in der Landwirtschaftszone Bauten und Anlagen zonenkonform, wenn sie für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung oder den produzierenden Gartenbau nötig sind. Die Anforderungen an die Zonenkonformität von Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone werden in der RPV25 präzisiert.