Die Beschwerdeführerin hat damit auf der Parzelle in der Landwirtschaftszone einen Aufenthaltsbereich mit Spielplatz im Freien geschaffen und den Kiesplatz mit Treppe so vergrössert, dass er bis in die Landwirtschaftszone ragt. Für den von ihr geplanten Gartenbereich hat sie zudem entlang der Bahngleise einen Erdwalm aufgeschüttet und möchte Spaliere erstellen. Der Vorplatz mit Treppe und dem durch Stangen gestützten Sonnensegel, die Blocksteine, der Erdwalm und die Spaliere sind künstlich geschaffen und auf Dauer angelegt. Dies gilt auch für die Bestandteile des Spielplatzes, da Bauten nicht fix mit dem Boden verbunden zu sein brauchen: