Bereits ohne Baubewilligung umgesetzt hat die Beschwerdeführerin hingegen die Gestaltung des Bereiches entlang der Südwestfassade des Bauernhauses und den Bau des Erdwalms entlang der Bahnlinie. Beim von ihr als «Zugangsweg» mit Treppe bezeichneten Bereich handelt es sich um einen (mehrheitlich) gekiesten Vorplatz. Dieser hat zwei Ebenen, welche mit einer mehrstufigen Steintreppe verbunden sind, und befindet sich gemäss den eingereichten Plänen zum grösseren Teil in der Bauzone. In diesem Bereich zeigen die Bilder zudem zwei fix installierte Stangen mit einem aufgerollten Sonnensegel.