Relevant ist vorliegend einzig die Zuordnung gemäss Zonenplan. Das Baugesuch für die Erstellung einer «Permakultur-Gartenan- lage» umfasst gemäss dem eingereichten Plan nebst verschiedenen Pflanzen- und Baumsorten drei Spaliere, einen Zugangsweg mit Treppe, einen Kräutergarten mit Steinelementen und einen «Windschutzdamm» (Erdwalm entlang der Bahnlinie), nachdem die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 25. Juli 2024 bzw. vom 6. Januar 2025 auf die Erstellung des Hühnerstalls, der Kompostanlage und des Wasserbezugs verzichtet hat.