_ nicht als landwirtschaftliche genutzte Fläche aufgeführt. Es handle sich daher offensichtlich nicht um Kulturland. Aus historischer Sicht betrachtet, sei auf der Fläche von Parzelle H.________ früher sogar ein Gebäude gestanden. Daraus könne geschlossen werden, dass die Parzelle H.________ nie landwirtschaftlich, sondern immer als Vorgarten zu Parzelle Nr. B.________ genutzt worden sei.19