Beschwerdeführerin im Schreiben vom 7. März 2025 aus, dieser sei als «Zwischennutzung» bis zur Umsetzung der Permakultur gedacht. Das Spielhaus sei dabei nicht fest mit dem Boden verankert und der Sandplatz sei ohne feste Umrandung erstellt worden. Für die Umsetzung der Permakultur sei immer vorgesehen gewesen, diese provisorischen Anlagen inklusive Rutschbahn wieder zu entfernen. Ferner bringt die Beschwerdeführerin vor, die Parzelle Jegenstorf Nr. H.________ sei im Kartenwerk des Geoportals des Kantons Bern als Gartenanlage bezeichnet. In der «Hinweiskarte Kulturland» sei die Parzelle Nr. H.________ nicht als landwirtschaftliche genutzte Fläche aufgeführt.