8. Da auf der Fotodokumentation auch ein Spielplatz mit Spielhaus, Sandkasten und Rutschbahn zu sehen ist, wies das Rechtsamt die Beschwerdeführerin in der Verfügung vom 13. Februar 2025 diesbezüglich ebenfalls auf die Möglichkeit einer Schlechterstellung hin. Die Parteien erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. zur Einreichung von Schlussbemerkungen. Die Beschwerdeführerin erhielt zudem erneut die Möglichkeit, die Beschwerde zurückzuziehen. Die Beschwerdeführerin nahm mit Schreiben vom 7. März 2025 Stellung und hielt an der Beschwerde fest.