6. Gegen diesen Entscheid reichte die Beschwerdeführerin Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein (datiert am 25. September 2024, Postaufgabe am 27. September 2024). Sie beantragt sinngemäss die Aufhebung des Bauabschlags und der Wiederherstellungsverfügung vom 28. August 2024 und die Erteilung der Baubewilligung für ihr Bauvorhaben.