5. Mit Bauentscheid vom 28. August 2024 erteilte die Gemeinde dem Bauvorhaben ohne vorherige Publikation den Bauabschlag. Weiter verfügte sie unter Androhung der Ersatzvorname die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bis zum 31. Dezember 2024 durch den Rückbau des Erdwalms entlang der Bahnlinie, des Vorplatzes, der Treppe, des Sonnensegels und der Blocksteine.