Das Projekt sei auf das bewilligungsfreie Pflanzen von verschiedenen Kulturen und Bäumen zu reduzieren. Die Gemeinde eröffnete der Beschwerdeführerin die Stellungnahme des AGR und teilte mit, aufgrund dieser Rückmeldung drohe der Bauabschlag mit Wiederherstellungsverfügung. Gleichzeitig gewährte sie das rechtliche Gehör. Mit Schreiben vom 25. Juli 2024 nahm die Beschwerdeführerin Stellung zum Bericht des AGR und informierte die Gemeinde, dass sie auf die Erstellung des Hühnerstalls und der Kompostanlage gemäss Baugesuch verzichte. Zu genehmigen seien hingegen der Zugang mit Treppe, Spaliere, Steinelemente, der Wasserbezug und der Damm.