4. Am 27. Mai 2024 ging bei der Gemeinde Jegenstorf das Baugesuch der Beschwerdeführerin mit der Beschreibung «Umnutzung Umgebung zu Permakultur» auf der Parzelle Jegenstorf Grundbuchblatt Nr. H.________ ein. Die Gemeinde holte sodann eine Stellungnahme des AGR zur Beurteilung der Zonenkonformität des Bauvorhabens ein. In ihrer Stellungnahme vom 26. Juni 2024 führte das AGR insbesondere aus, dass das Bauvorhaben nicht zonenkonform und mangels Standortgebundenheit nicht bewilligungsfähig sei.