Erdwalm entlang der Bahnlinie sowie auf den Vorplatz, die Treppe, das Sonnensegel und die Blocksteine. Die Gemeinde zeigte der Beschwerdeführerin an, dass ein Wiederherstellungsverfahren drohe und gewährte ihr eine Frist zur Stellungnahme, welche die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 30. Januar 2023 wahrnahm.