Anstelle dieser Böden werde aber auch kein zusätzlicher Boden eingebaut. Mit dem blossen Verzicht auf diesen zusätzlichen Boden fehle es an der vom AGR behaupteten Aushöhlung, welche implizieren würde, dass im Gebäudeinnern eine grundlegend neue Raumordnung erfolgen würde. Auch die Sanierungsarbeiten an der Süd- und Westfassade seien kein Grund für das Vorliegen einer neubauähnlichen Umgestaltung. Zwar würden tragende Wände ersetzt, es sei jedoch keine Neuplatzierung oder Neustrukturierung vorgesehen, sondern ein gleichwertiger Ersatz. Dass diese Teile der Aussenfassade ersetzt werden müssten, habe mit deren maroden Zustand zu tun. Es handle sich letztlich um eine Sanierung.