Der Heizungsraum befinde sich zudem mehrheitlich unter gewachsenem Terrain und erscheine damit unter raumplanungsrechtlichen Gesichtspunkten ohnehin wenig heikel. Aufgrund des Rückbaus der bestehenden Jauchegrube sowie des vorspringenden Gebäudeteils mit beachtlichem Volumen nordseitig nehme die beanspruchte Fläche nicht zu, sondern sogar ab. Die Schaffung zusätzlicher Räume und Einbau von Trennwänden bedeute ebenso wenig einen wesentlichen Eingriff in die Grundstruktur. Die Art und Weise der Nutzung zeige auch auf, dass die Räume nicht beheizt würden, was ebenfalls gegen eine neubauähnliche Umgestaltung spreche.