Tragende Wände würden im Ober- und Dachgeschoss nicht entfernt. Auf der Nordseite werde der bisherige vorstehende Schopfteil sowie die Laube ersatzlos abgebrochen und das Eingangstor bei der Nordfassade werde vergrössert. Der Zweck des Raums im Obergeschoss bleibe derselbe (Abstell- und Lagerfläche). Der im Untergeschoss vorgesehene Ersatz von Fundamenten stelle weder einen Eingriff in die Grundstruktur dar noch hätten Fundamente Auswirkungen auf die Identität der Baute. Eingriffe von etwas grösserer Tragweite würden im Erdgeschoss erfolgen, wobei auch hier nicht von einer neubauähnlichen Umgestaltung auszugehen sei: