Beim geplanten Umbau wird ein wesentlicher Teil der baulichen Grundstruktur verändert (neue Fundamente, neue Aussenwände, neue Decke, und neue Bogenbinder). Mit den vorgesehenen baulichen Massnahmen handelt es sich um eine neubauähnliche Umgestaltung. Neubauähnlich wird wie folgt definiert: Auskernung unter Beibehaltung von Dach und Fassadenelementen, der weitgehende Ersatz tragender Bauteile und eine Unterkellerung (Kommentar zum Bundesgesetz über die Raumplanung).