Was die Umgebung anbelangt, so soll gemäss Erläuterungsbericht (Ziff. 2.4) der Vorplatz südseitig vom Ökonomieteil auf einer Breite von zwei Metern betoniert werden und ansonsten sollen an der Umgebung nur notwendige Anpassungen vorgenommen werden. b) In seiner abschlägigen Verfügung vom 22. Juli 2024 führte das AGR in seiner Beurteilung nach Aufführen der rechtlichen Vorgaben von Art. 39 RPV Folgendes aus: «Nach der Prüfung der Baugesuchsakten wird festgestellt: