Weder bei diesem Themenblatt noch bei den Gestaltungsgrundsätzen handelt es um gesetzliche Vorschriften; gleichwohl sind sie bei der Beurteilung miteinzubeziehen.12 3. Ausnahme im Streusiedlungsgebiet, Projekt und Standpunkte a) Gestützt auf die massgebenden Pläne sowie den vom Beschwerdeführer zusammen mit seinem Baugesuch eingereichten Erläuterungsbericht lässt sich der zu beurteilende Umbau des Ökonomieteils wie folgt umschreiben: