3. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 16. September 2024 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Bauentscheids der Gemeinde sowie der Verfügung des AGR und die Erteilung der Baubewilligung. Eventualiter seien der Bauentscheid der Gemeinde sowie der Verfügung des AGR aufzuheben und die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an die Gemeinde zurückzuweisen.