1. Auf der Parzelle Kirchdorf (BE) 3 Grundbuchblatt Nr. D.________ befindet sich u.a. das Gebäude E.________ Nr. 93. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone sowie innerhalb eines im kantonalen Richtplan bezeichneten Streusiedlungsgebiets. Am 5. Oktober 2009 bewilligte die Gemeinde den Einbau einer Wohnung im Söllerbereich des damaligen Bauernhauses Nr. 93 gestützt auf die positive Verfügung des AGR vom 15. September 2009, welche das Vorhaben als standortgebunden im Streusiedlungsgebiet beurteilte und diesem die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG1 i.V.m. Art 39 RPV2 erteilte.