1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Bauentscheid der Stadt Nidau vom 21. August 2024 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1200.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn C.________, eingeschrieben - Herrn E.________ und Frau D.________, eingeschrieben - Herrn G.________ und Frau F.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Stadt Nidau, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat