Die erwähnten Vorgaben zu den baupolizeilichen Massen gemäss TBR «weiteres Stadtgebiet» sind damit aber immer noch allesamt eingehalten. Die Baute befindet sich auf der Südseite der Liegenschaft der Beschwerdegegnerschaft auf den Parzellen Nidau Grundbuchblatt Nr. B.________ und H.________. Im Situationsplan zum rechtskräftigen Bauentscheid vom 11. November 2022 ist ersichtlich, dass sie einen Grenzabstand von 4.0 m zur Parzellengrenze