Gemäss den Plänen in den Vorakten beträgt die Höhe der mit Bauentscheid vom 11. November 2022 bewilligten Baute 2.6 m (Nordseite an der Fassade des Wohnhauses) bzw. 2.3 m (Südseite gegen den Garten) und deren Länge entlang der gesamten Fassade des Wohnhauses 12 m.11 Die damals bewilligten Abmessungen werden mit dem im vorliegenden Fall interessierenden Bauvorhaben einzig aufgrund der erfolgten bzw. geplanten Montage der Storen geringfügig erweitert. Die erwähnten Vorgaben zu den baupolizeilichen Massen gemäss TBR «weiteres Stadtgebiet» sind damit aber immer noch allesamt eingehalten.