Mit Entscheid vom 21. August 2024 stellte die Baubewilligungsbehörde sodann fest, dass das Bauprojekt zonenkonform ist und dieses – wie nachfolgend nochmals aufgezeigt wird – alle bauund planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und daher materiell bewilligungsfähig ist. Schliesslich bliebt darauf hinzuweisen, dass das Fehlen der Zustimmung des Beschwerdeführers zum vorliegenden Bauvorhaben der Erteilung der Baubewilligung nicht entgegensteht.