3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Mit Beschwerdeantwort vom 11. Oktober 2024 beantragt die Beschwerdegegnerschaft sinngemäss die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde. Die Stadt Nidau verweist mit Schreiben vom 15. Oktober 2024 generell auf den Gesamtbauentscheid vom 21. August 2024 und bringt insbesondere vor, dass das Vorhaben materiell bewilligungsfähig sei und somit zu Recht die Baubewilligung erteilt worden sei. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.