2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 13. September 2024 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Bauentscheids vom 21. August 2024 und macht geltend, dass diverse Verfahrensfehler begangen worden seien und mit dem vorliegenden Bauprojekt insbesondere der Grenzabstand unterschritten werde.