1. Die Baubewilligungsbehörde der Stadt Nidau erteilte den Beschwerdegegnerinnen und Beschwerdegegner 1 bis 4 (nachfolgend Beschwerdegegnerschaft) am 11. November 2022 die Baubewilligung für den Neubau einer Terrassenüberdachung und die Erneuerung des Fassadenanstrichs an ihrem Doppeleinfamilienhaus auf den Parzellen Nidau Grundbuchblatt Nr. B.________ und H.________. Die betreffenden Parzellen liegen in der Bauzone 3 der Teilgrundordnung «weiteres Stadtgebiet». Die Beschwerdegegnerschaft reichte Ende August 2023 bei der Vorinstanz ein weiteres Baugesuch ein, zwecks Ergänzung der Terrassenüberdachung unter anderem mit