Instruktion in Bezug auf die Abstellplätze für Motorfahrzeuge. Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand jedoch auch unter Berücksichtigung der Parkplatzfrage als durchschnittlich zu werten, da zwar ein Schriftenwechsel mit Replik und Duplik stattfand, aber kein Beweisverfahren durchgeführt wurde. Bei Baukosten gemäss Baugesuch von CHF 400 000.– und den umstrittenen Rechtsfragen sind auch die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als durchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von CHF 6000.– als angemessen.