Für die gesamte Nutzung auf den Parzellen Nrn. H.________, B.________ und A.________ ergibt sich eine Bandbreite von 7 bis 37 Abstellplätzen (2 bis 13 Abstellplätze, 3 bis 17 Abstellplätze und 2 bis 7 Abstellplätze). Gemäss dem Plan vom 4. Oktober 2023 zur Parkplatzberechnung befinden sich auf diesen drei Parzellen insgesamt 18 Autoabstellplätze. Damit liegt auch diese Zahl der Abstellplätze innerhalb der vorgeschriebenen Bandbreite. 25 Siehe Beschwerdeantwortbeilagen 8 und 9 26 Siehe Beschwerdeantwortbeilagen 18, 19 und 20 27 Siehe Beschwerdeantwortbeilage 21 28 Siehe Beschwerdeantwortbeilagen 22 und 23 29 Siehe Beschwerdeantwortbeilagen 18 und 20