Bandbreite von 2 bis 17 Abstellplätzen. Auch dabei hat die Baugesuchstellerin aber übersehen, dass für die übrigen Nutzungen mindestens 1 Abstellplatz zu erstellen ist, wenn die Berechnung weniger als 1 Abstellplatz ergibt. Somit beträgt die Bandbreite gemäss Parkplatzberechnung für die übrigen Nutzungen 1 bis 9 Abstellplätze, also zusammen mit der Wohnnutzung 3 bis 17 Abstellplätze. Auch diese Parkplatzberechnung hat die Beschwerdeführerin nicht gerügt oder angezweifelt. Gemäss dem Plan vom 4. Oktober 2023 zur Parkplatzberechnung befinden sich auf der Parzelle Nr. N.________ 3 Autoabstellplätze zugunsten der Parzelle Nr. B.________. Dass die Parkplätze auf der Parzelle Nr. N._____