]») einen Parkplatzbedarf für eine Wohnung von mindestens 1 und maximal 4 Abstellplätzen. Für die übrigen Nutzungen wird eine Bandbreite von 0.2 bis 9 Abstellplätzen ausgewiesen. Insgesamt ergibt dies gemäss Parkplatzberechnung eine Bandbreite von 1 bis 13 Abstellplätzen. Dabei hat die Baugesuchstellerin aber übersehen, dass für die übrigen Nutzungen mindestens 1 Abstellplatz zu erstellen ist, wenn die Berechnung weniger als 1 Abstellplatz ergibt. Somit beträgt die Bandbreite gemäss Parkplatzberechnung für die übrigen Nutzungen 1 bis 9 Abstellplätze, also zusammen mit der Wohnnutzung 2 bis 13 Abstellplätze.