Durch die von der Gemeinde Seeberg bewilligte Neuberechnung werde im Ergebnis der Bauentscheid vom 25. März 2014 abgeändert. Während nach dem Bauentscheid 2014 auf die Nutzungen der (heutigen) Parzelle Nr. B.________ insgesamt 14 Abstellplätze entfielen, seien es nach der angefochtenen Bewilligung noch deren drei. Eine Abänderung dieses am 25. März 2014 bewilligten Zustandes sei von der Beschwerdegegnerin nicht oder jedenfalls nicht offenkundig beantragt worden.