Die Lage der bewilligten Abstellplätze ergebe sich aus dem Situationsplan im Dossier bbew 6/2014, gestempelt am 25. März 2014. In nachfolgenden Baubewilligungsverfahren seien auf den erwähnten Grundstücken keine zusätzlichen oder anders angeordneten Parkplätze bewilligt worden, womit sich der aktuell bewilligte Zustand aus dem Bauentscheid vom 25. März 2014 und den damals bewilligten Plänen ergebe. Im vorinstanzlichen Verfahren habe die Gemeinde bestätigt, dass auf der Parzelle Nr. A.________ keine bewilligten Abstellplätze bestünden.