a) Die Beschwerdeführerin macht geltend, mit Bauentscheid des Regierungsstatthalteramtes Oberaargau vom 25. März 2014 (bbew 6/2014) seien nördlich des Gebäudes Nr. 18 insgesamt 19 Autoabstellplätze und südlich des Gebäudes zwei Autoabstellplätze bewilligt worden (total 21 Abstellplätze). Aus den damaligen Berechnungen gehe hervor, dass für sämtliche Nutzungen des Gebäudes Nr. 18 eine Bandbreite von 5 bis 21 Abstellplätzen resultierte, was mit den am 25. März 2014 bewilligten 21 Abstellplätzen korrespondiere. Die Lage der bewilligten Abstellplätze ergebe sich aus dem Situationsplan im Dossier bbew 6/2014, gestempelt am 25. März