Hier ist zu berücksichtigen, dass sich das Gebäude L.________strasse 18 und damit auch der vom vorliegenden Bauvorhaben betroffene östliche Gebäudeteil in der Dorfzone und damit in der Bauzone befinden. Dieser östliche Gebäudeteil bildet zusammen mit dem mit Baubewilligung «Umnutzung Kunstgiesserei zu Wohnungen/Atelier» vom 25. März 2014 umgebauten westlichen Gebäudeteil (ausserhalb des Gewässerraums) einen Gebäudekomplex. Das Bauvorhaben befindet sich in Riedtwil.