Vom Bauvorhaben betroffen ist somit primär das Innere der drei bestehenden Gebäudeteile. Eine Erweiterung ausserhalb der bestehenden Gebäudevolumen findet mit Ausnahme der Photovoltaikanlage auf dem bestehenden Flachdach nicht statt. Dabei bleibt die bestehende Bausubstanz mehrheitlich erhalten, diese wird aber von innen energetisch saniert.