Durch die zukünftige Nutzung des nördlichen Gebäudeteils als Atelier zum Wohnen und Arbeiten sowie des östlichen Gebäudeteils als Werk- und Freizeiträume lebe jedoch nicht bloss die bis 1947 bestehende Nutzung wieder auf, sondern es würden auch die in diesen Gebäudeteilen traditionell praktizierten Nutzungen weitergeführt: Kochen, Essen, Arbeiten, Körperpflege. Einzig eine Wohnnutzung, welche wie im benachbarten, westlichen Teil der Liegenschaft 18 nun auch hier in beschränktem Umfang wieder vorgesehen sei, sei in der Zeitspanne seit 1947 in diesen Gebäudlichkeiten nicht mehr praktiziert worden.