Die Gebäude würden energetisch auf den neusten, bestmöglichen Stand gebracht und die zur Bewilligung beantragten Nutzungen seien bezüglich Lärm und Luftreinhaltung maximal emissionsarm. Durch die zukünftige Nutzung des nördlichen Gebäudeteils als Atelier zum Wohnen und Arbeiten sowie des östlichen Gebäudeteils als Werk- und Freizeiträume lebe jedoch nicht bloss die bis 1947 bestehende Nutzung wieder auf, sondern es würden auch die in diesen Gebäudeteilen traditionell praktizierten Nutzungen weitergeführt: Kochen, Essen, Arbeiten, Körperpflege.