Die derzeit bewilligte Nutzung des Gebäudeteils als Kantine und Garderobe sei eine gewerbliche Nutzung, die in Zusammenhang stehe mit der ehemaligen Nutzung des Areals als Giesserei. Das Garderobe- / Kantinengebäude solle umgenutzt werden, was sich unter anderem aus den Angaben im Baugesuch ergebe (Ankreuzen des Kästchens «Umnutzung»). Nach den Einschreibungen auf den Plänen werde die ehemalige Kantine neu für «Kochen / Essen / Wohnen» genutzt, die Garderobe für «Schlafen / Arbeiten». Die neue Nutzung des Garderobe- / Kantinengebäudes sei keine gewerbliche, sondern eine Wohnnutzung und der Wechsel von der Gewerbe- zur Wohnnutzung stelle eine Nutzungsänderung dar.