Im Garderobenteil würden bestehende Zwischenwände entfernt und bestehende Sanitäranlagen zurückgebaut und in reduzierter Zahl neu und teilweise an einem anderen Ort als bisher erstellt. Nach Ausführung dieser Arbeiten werde abgesehen von der äusseren Gebäudehülle, wobei auch hier punktuelle Umbauten erfolgten, und der erwähnten Raumtrennung zwischen dem (ehemaligen) Kantine- und Garderobenteil das Gebäude umfassend umgebaut bzw. umgestaltet sein. Ein Umbau in diesem Ausmass sei als neubauähnliche Umgestaltung zu qualifizieren.