Besitzstandsgarantie nicht gedeckt seien. Ebenfalls nicht von der Besitzstandsgarantie gedeckt seien Zweck- bzw. Nutzungsänderungen. Die projektierten Arbeiten beim nördlichen Gebäudeteil (Garderobe / Kantine) würden einen Umfang aufweisen, der weit über einen von der Besitzstandsgarantie gedeckten Umbau hinausgehe. Abgesehen von der Raumtrennung zwischen dem Gar- derobe- und dem Kantinenteil würden sämtliche anderen Gebäudeteile vom Vorhaben betroffen. So würden etwa der Boden, die Aussenwände und auch die Decke mit einer Innenwärmedämmung versehen.