in der Stellungnahme vom 30. Mai 2025 zu Recht darauf hin, dass er mit Beilage 4 zur Beschwerdeantwort vom 17. Januar 2025 auch eine Anwaltsvollmacht für die Eheleute Herrn J.________ und Frau K.________ eingereicht hat. Die gehörige Bevollmächtigung von Herrn Rechtsanwalt F.________ durch die Beschwerdegegnerin ist zu Recht unbestritten (siehe Beilage 1 zur Eingabe vom 11. Oktober 2024). 2. Gewässerraum