Diese Argumentation bringt die Beschwerdeführerin allerdings nur unter der Annahme der Beschwerdegegnerin vor, wonach sich die Beschwerde auch gegen die Eheleute Herrn J.________ und Frau K.________ hätte richten müssen. Gemäss der Beschwerdeführerin hätte dies im Umkehrschluss zur Folge, dass die erteilte Baubewilligung als ungültig zu betrachten wäre. Da sich die Beschwerde nicht auch gegen die Eheleute richten musste und sich diese nicht am Beschwerdeverfahren beteiligten können (siehe vorne Buchstaben c und d), dürfte dieser Einwand somit erledigt sein.