Eventuell sei die Beschwerde abzuweisen und es sei die Baubewilligung vom 13. August 2024 zu bestätigen. Die Gemeinde Seeberg verzichtete mit Eingabe vom 17. Januar 2025 (Eingangsdatum 31. Januar 2025) auf eine Stellungnahme, sie halte an den rechtlichen Abhandlungen im Bauentscheid vom 13. August 2024 fest. Nach dem Schriftenwechsel reichte die Beschwerdeführerin eine weitere Stellungnahme vom 12. Mai 2025 und die Beschwerdegegnerin eine weitere Stellungnahme vom 30. Mai 2025 ein. 4. Auf die Rechtsschriften, Stellungnahmen und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten