3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Auf Antrag der Parteien sistierte das Rechtsamt das Verfahren mit Verfügung vom 14. Oktober 2024 zwecks Führung von Vergleichsverhandlungen. Nachdem die Vergleichsverhandlungen zu keinem zählbaren Ergebnis geführt hatten, wurde das Verfahren mit Verfügung vom 14. Januar 2025 per 16. Januar 2025 wieder aufgenommen. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 17. Januar 2025, auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. Eventuell sei die Beschwerde abzuweisen und es sei die Baubewilligung vom 13. August 2024 zu bestätigen.