1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 24. Juli 2023 bei der Gemeinde Seeberg ein Baugesuch ein für den «Ausbau Kantine/Garderobengebäude, Einbau Küche/WC, Ausbau Atelier OG» auf Parzelle Seeberg 1 (Seeberg) Grundbuchblatt Nr. H.________. Die Parzelle liegt in der Dorfzone. Gegen das Bauvorhaben erhob die Beschwerdeführerin Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 13. August 2024 erteilte die Gemeinde Seeberg die Baubewilligung. 2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 12. September 2024 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt, die Baubewilligung vom 13. August 2024 sei aufzuheben und dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen.