6/7 BVD 110/2024/123 III. Entscheid 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Die in Ziff. 2 der angefochtenen Verfügung vom 9. August 2024 angesetzte Frist wird neu angesetzt auf den 20. Dezember 2024. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 600.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung.